Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die mündlichen und schriftlichen Informationen basieren auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit die Firma Poschmann Immobilien keine Haftung übernimmt.
2. Die Angebote und Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung sind vorbehalten.
3. Die von der Firma Poschmann Immobilien herausgegebenen Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Firma Poschmann Immobilien. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Firma Poschmann Immobilien ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag etc.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der Firma Poschmann Immobilien Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
4. Ist dem Empfänger der Informationen die nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies innerhalb von 3 Werktagen (es gilt der Poststempel) unter Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten gilt der Nachweis als erbracht.
5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderes als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
6. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma Poschmann Immobilien zustande, so ist auf Anforderung der Vertragspartner zu benennen und der Firma Poschmann Immobilien zu belegen.
7. Die Firma Poschmann Immobilien ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
8. Die Firma Poschmann Immobilien hat Anspruch auf ihre Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf Erteilung einer vollständigen Vertragsabschrift auch für den Fall, dass die Firma Poschmann Immobilien beim Vertragsabschluss nicht anwesend war.
9. Über diese Bedingungen hinausgehende mündliche Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma Poschmann Immobilien wirksam.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.