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Das Grundbuch – was Sie darüber wissen sollten

Gesammelte Informationenen zum Grundbuch.

Was ist das Grundbuch?

Kurz gesagt ist das Grundbuch ein öffentliches Register für die Aufzeichnung von Rechten an Grundstücken und dient ebenso der Offenlegung dieser Eigentumsverhältnisse. Aufgezeichnet werden also alle Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen.

Wer verwaltet das Grundbuch? Sogenannte Grundbuchämter überwachen jede Eintragung und Löschung in das Grundbuch. Das für eine Immobilie verwaltende Grundbuchamt ist eine Abteilung im jeweils zuständigen Amtsgerichts.
Übrigens fand die Aufzeichnung von Rechten an Grund und Boden bereits in der Antike statt. Und das älteste deutsche Grundbuch gab es bereits im Mittelalter.

Was steht in dem Grundbuch?

Zunächst einmal besteht das Grundbuch aus einem Deckblatt und einem Bestandsverzeichnis. Weiter ist außerdem in drei sogenannte Abteilungen gegliedert. Die Inhalte der Abteilungen, des Deckblattes und des Bestandsverzeichnisses erfahren Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Inhalte des Grundbuches

Abteilung Inhalt
Deckblatt (Aufschrift) - zuständiges Amtsgericht - Grundbuchbezirk - Nummer des Grundbuchblattes - ggf. Bandnummer
Bestandsverzeichnis - Gemarkung - Flur - Flurstücksnummer - Nummer des Liegenschaftsbuches - Wirtschaftsart - Lage - Größe - Miteigentumsanteil
Abteilung 1 - Eigentumsverhältnisse -> Eigentümer oder Erbbauberechtigten
Abteilung 2 - Belastungen des Grundstückes : -> Erbbaurechte -> Vorkaufsrecht -> Vormerkungen (Auflassungsvormerkung) -> Dienstbarkeiten -> Grunddienstbarkeiten -> Wohnungsrechte -> Wohnrecht -> Wegerechte -> Nießbrauchsrecht -> Beschränkungen wie: z.B. Sanierungsvermerke, Zwangsversteigerungen - und Zwangsverwaltungsvermerke -> usw. ...
Abteilung 3 - Grundpfandrechte: -> Hypotheken -> Grundschulden -> Sicherungsschulden -> Rentenschulden

Sobald Sie die Grunderwebssteuer und den Kaufpreis beglichen haben, werden Sie vom Notat im Grundbuch als Eigentümer vermerkt. Dieser Vorgang wird als Grundbucheintrag bezeichnet. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis. Je Höher dieser ist, desto geringer fällt der pozentuale Anteil der einfachen Gebühr aus. So beträgt diese Gebühr bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro 273,00€. Müssen Sie den doppelten KAufpreis zahlen, liegt die einfache Gebühr bei 435,00€.

Wird im Grundbuch gelöscht?

Grundsätzlich bedeuten Löschungen im Grundbuch nicht, dass ein Eintrag entfernt wird. Jede Maßnahme, auch bereits erledigte, muss im Grundbuch lesbar bleiben. Daher erhalten Löschungen eine besondere Kennzeichnung und werden deshalb rot unterstrichen oder rot markiert.

Wer darf das Grundbuch einsehen?

Selbstverständlich dürfen Grundstückseigentümer und im Grundbuch eingetragene Rechteinhaber oder nachweislich Beauftragte Einsicht in das Grundbuch nehmen. Außerdem ist das Grundbuch offen zugänglich für Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Weiterhin ist für Auskunftsanfragen aller anderen Personenkreise ein belegbares und berechtigtes Interesse erforderlich. Hier sei erwähnt, das nur das alleinige Kaufinteresse an einem Grundstück oder an einem Objekt nicht ausreicht, um Einsicht in das Grundbuch nehmen zu dürfen.

Screenshot elektronisches Grundbuch Sachsen
Zugang zum elektronischen Grundbuch von Sachsen

Zu guter Letzt sei noch gesagt, das digitale Zeitalter ist beim Grundbuch längst angekommen. Eine Internet-Grundbucheinsicht besteht in fast jedem Bundesland. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier: gemeinsames Grundbuchportal der Länder.

Die Gebühren für den Grundbuchauszug sind gesetzlich geregelt; ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro und eine beglaubigte Abschrift das Doppelte.

Zusammenfassung: Grundbuch

Fassen wir die wichtigsten Fakten zusammen: das Grundbuch ist ein öffentliches Register in dem alle wichtigen Informationen des Grundstückes oder des Objektes enthalten sind. In erster Linie ist es demnach für Kaufinteressenten relevant. Dieser muss jedoch sein Interesse belegbar nachweisen, um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten. Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte wissen, das seine Rechte und seine Pflichten, die sich aus dem Immobilienbesitz ergeben, öffentlich im Grundbuch registriert und abrufbar sind.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie gern umfassend rund um Ihre Immobilie.

3 Gedanken zu „Das Grundbuch – was Sie darüber wissen sollten“

  1. Wollte mal paar tipps zum Hausbau und Planung geben. Grundbuch Auskünfte können auch einfach Online beantragt werden, hab ich selber gemacht geht echt gut und schnell.

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