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Hauskauf: Schnäppchenjäger und Abenteurer aufgepasst

Zwangsversteigerungen nehmen ab, da viele Betroffene den Hausverkauf selbst übernehmen. Die Leidtragenden wollen es selbst in die Hand nehmen, bevor es zu einer Versteigerung kommt. Trotzdem lässt sich hierbei häufig ein erschwingliches Angebot erzielen.

Der Focus berichtete bereits Anfang 2016, dass es trotz des andauernden Immobilienbooms, noch Möglichkeiten gibt, das ein oder andere Schnäppchen beim Hauskauf zu ergattern.

Der Geschäftsführer des Informationsdienstes Unika, Peter Küsters meint, dass Meistbietende für Eigentumswohnungen oftmals 20 % weniger als den gutachterlich ermittelten Verkehrswert zahlen. Dieser Wert liegt häufig weit unter den erzielbaren Marktpreisen. Häuser gehen meist etwa zehn Prozent unter dem Wert an Ihren neuen Eigentümer.1) focus.de vom 21. Januar 2016: Schnäppchenjagd für Abenteurer Die Anzahl an Versteigerungen sinkt allerdings seit 2009 rapide.

Quellen für einzelne Jahre: 2021/2020, 2019, 2018/17, 2016, 2006-14

Wie denken Sie über einen Hauskauf per Zwangsversteigerung?

Einen ersten Überblick für Leipzig bietet das Amtsgericht Leipzig.

Ob da auch ein Schnäppchen für Sie dabei ist?

Tipps und Bieterstrategien

  • Erfahrung ist wichtig: besuchen Sie eine Zwangsversteigerung, um den Ablauf zu kennen.
  • Prüfen Sie ihr Wunschobjekt im Vorfeld
  • Informieren Sie sich über die Lage
  • Stellen Sie einen Antrag auf Grundbucheinsicht, um von Baulasten, Schulden oder anderen Kosten zu erfahren
  • Kennen Sie ihre finanziellen Mittel

Entscheiden Sie sich situativ für eine Strategie. Einige Experten raten dazu, das eigene Gebot nicht zu früh abzugeben. So soll ihr Interesse verschleiert und der Erstbieter überrascht werden. Wie bei allen Auktionen ist es wichtig, sich ein individuelles Limit zu setzen. Halten Sie an Ihrem Höchstgebot fest und legen Sie im Vorfeld eine ungerade Höchstsumme fest. Beim Bieten sollten Sie ebenfalls ungerade Schritte verwenden, damit irritieren Sie andere Bieter im Idealfall. Achten Sie stets darauf, was sie sagen, denn jedes Gebot ist rechtskräftig.

Die Lage entscheidet

Ob Sie bei einer Zwangsversteigerung tatsächlich für wenig Geld den Zuschlag erhalten, entscheidet auch das Umfeld der zu versteigernden Immobile. Die besten Chancen gibt es laut Küsters in Klasse B-Lagen (siehe Standortfaktoren: Lage, Lage, Lage).
Eine Versteigerung birgt leider auch gewisse Risiken. Nicht immer haben Sie die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen und kaufen womöglich die Katze im Sack.

Niklaas Haskamp von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Mängeln, von denen Sie im Vorfeld nichts wussten. Diese müssen Sie dann wohl oder übel hinnehmen. Von einer Zwangsversteigerung können Sie weder zurücktreten noch gibt es eine Gewährleistung. Haskamp rät Interessenten daher, die Ruhe zu bewahren und vor dem Versteigerungstermin möglichst viele Informationen über die Immobilie zu sammeln.

Gründe für eine Zwangsversteigerung

Häufig seien Streitigkeiten zwischen Erben oder geschiedenen Eheleuten der Grund für eine Zwangsversteigerung, sagte Axel Mohr, Geschäftsführer des Fachverlags Argetra aus Ratingen bei Düsseldorf, gegenüber dem Tagesspiegel.2) Tagesspiegel.de: Zwangsversteigerungen: Weniger Schnäppchen

  • Keine Makler- und Notarkosten, dafür eine Gebühr in Höhe von etwa 1 Prozent des Gebotspreises
  • Räumung kann Kosten erhöhen

Der Ablauf einer Versteigerung

zwei Phasen charakterisieren eine typische Zwangsversteigerung:

Der passive Teil

  1. Der Verkehrswert wird häufig Jahre vor der Versteigerung ermittelt
  2. Der Versteigerungstermin wird spätestens sechs Wochen im Voraus bekannt gegeben

Wie hoch ist der Verkehrswert?

Der in einem Gutachten ermittelte Verkehrswert gibt den Preis an, der voraussichtlich im freien Verkauf erzielt werden könnte. Kann der Gutachter die Immobilie nicht komplett besichtigen, mindert er den Wert um einen Sicherheitsabschlag. Als Bietinteressent können Sie das Gutachten vor dem Versteigerungstermin bei Gericht einsehen und eine Kopie erstellen.

Allerdings liegen zwischen Gutachten und der Zwangsversteigerung teilweise Jahre, wodurch die Einschätzung häufig nicht aktuell ist.3) ZDF WISO Zwangsversteigerung von Immobilien

Der aktive Teil

  1. Bekanntmachung innerhalb des Versteigerungstermins
  2. Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten
  3. Zuschlag: Der Gläubiger muss dem Höchstgebot zustimmen
  4. Der Verteilungstermin findet ein bis zwei Monate später statt

1. Bekanntmachung im Versteigerungstermin

Da die Versteigerung meist im bezirklichen Amtsgericht stattfindet, legt dieses auch den Versteigerungstermin fest.

Ist der Zeitpunkt gekommen, startet die Versteigerung mit der Eröffnung. Dabei trägt der Rechtspfleger,

  • verschiedene Eckdaten zur Immobilie vor,
  • der Verkehrswert genannt und
  • das Mindestgebot festgelegt.

Zwar können diese Informationen bereits im Vorfeld eingesehen werden, aber zur Eröffnung werden diese wiederholt. Diese Bekanntmachung dauert etwa 15 bis 30 Minuten.

Das Mindestgebot setzt sich aus dem Bargebot und den bestehenden Rechten zusammen. Das Bargebot ist der Betrag, den Sie zur Gebotsabgabe nennen.

Wird das Mindestgebot nicht erreicht, wird kein Verkauf vollzogen. Innerhalb des Mindestgebots sind die Kosten für das Verfahren der Versteigerung enthalten. Beispielsweise rückständige Grundsteuern oder andere Belastungen, die auf der Immobilie liegen.

Barwert = Kosten für das Versteigerungsverfahren

2. Die Bietzeit

Die Zeit zum Bieten beträgt mindestens 30 Minuten und selten benötigen die Bieter mehr als eine Stunde. Interessenten geben ihre Gebote ab. Sobald die Bietzeit abgelaufen ist und kein höheres Gebot genannt wird, wird das Höchstgebot dreimal wiederholt. Bietet kein Interessent mehr, wird das letzte Gebot angenommen und die Versteigerung ist beendet.

Mittels Bankbürgschaft oder Scheck, in Höhe von 10 % des Verkehrswerts der Immobilie, weißen Bieter nach, dass sie liquide sind. Nur wenn dies der Fall ist, werden sie zur Auktion zugelassen. Neben dieser Sicherheitsleistung müssen Sie als Bieter eine Identitätsprüfung ermöglichen.

3. Der Zuschlag: Es wird verhandelt

Da der Gläubiger dem Höchstgebot noch zustimmen muss, erhält nicht automatisch das höchste Gebot die Immobilie. Er kann ein Veto gegen den Verkauf einlegen, damit Dumpingpreise unterbunden werden. Zwei Zuteilungsregeln müssen Sie im ersten Versteigerungstermin beachten:

50-Prozent: Das höchste Gebot muss bei mindestens 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes liegen, sonst gibt es keinen Zuschlag.

70-Prozent-Regel: Liegt das Höchstgebot nicht bei mindestens 70 % des Verkehrswertes, kann der Gläubiger ein Veto gegen den Verkauf einlegen.

Wird der Zuschlag erteilt, ist die Verhandlung abgeschlossen und die Zwangsversteigerung beendet. Werden die Regeln unterschritten oder der Gläubiger erteilt keinen Zuschlag, wird ein zweiter Versteigerungstermin anberaumt. Dieser findet innerhalb des nächsten halben Jahres statt. Die zuvor genannten Regeln gelten nicht mehr und Sie haben die Chance auf ein Immobilien-Schnäppchen. Allerdings bietet im zweiten Termin häufig der Gläubiger ebenfalls mit.

4. Verteilungstermin

Im Anschluss an eine erfolgreiche Zwangsversteigerung legt das Amtsgericht den Verteilungstermin fest. Dieser findet meist 6 bis 8 Wochen nach der Versteigerung statt. Als Ersteher sind sie verpflichtet, den Kaufpreis mittels Überweisung entrichtet zu haben. Der Betrag muss der Justizkasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben sein und Sie legen den Nachweis im Termin vor. Der Erlös wird auf die Gläubiger aufgeteilt und mittels Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch wird der Eigentümerübergang vollzogen.

Quellen und Fußnoten[+]

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