Wer bekommt das Haus nach der Scheidung, und was passiert mit dem laufenden Kredit? Sechs mögliche Lösungen, klare Antworten zum Grundbuch, Trennungsjahr und Zugewinnausgleich – direkt vom Immobilienexperten aus Leipzig.
Warum die Frage so schwer zu beantworten ist
Die meisten Ehepaare leben in Zugewinngemeinschaft. Wer nichts anderes notariell vereinbart, gilt automatisch als zugewinnberechtigt. Das heißt: Was während der Ehe angeschafft wird, gehört beiden gemeinsam. Möbel, Auto, Kunst, Schulden und eben auch die Immobilie.
Bei der Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen, damit am Ende keiner schlechter dasteht. Klingt fair, scheitert aber an der Praxis. Eine Couch lässt sich nicht halbieren, ein Haus ebenso wenig. Dazu kommen Emotionen: Erinnerungen, Kinderzimmer, das Grundstück, das man selbst angelegt hat. Wer hier nicht früh eine Lösung findet, verliert Geld, Nerven und oft auch noch Zeit.
Unser Tipp aus über 35 Jahren Praxis: Versuchen Sie, möglichst früh eine Einigung zu erzielen. Jeder Monat Streit kostet beide Seiten bares Geld.
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Eine kurze Vorbemerkung: Wir schreiben hier von „Haus“, meinen aber jede Wohnimmobilie. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung. Für die Wohnsituation (Stichwort Wohnrecht) oder die Bewertung kann die Art der Immobilie aber sehr wohl eine Rolle spielen.
Die 6 Optionen für Ihre Scheidungsimmobilie
Option 1: Einer bleibt wohnen (Eigentumsübertragung)
Einer der beiden Partner übernimmt die Immobilie komplett und zahlt den anderen aus. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Marktwert und dem im Grundbuch festgehaltenen Anteil.
Zwei Punkte sind dabei entscheidend:
Erstens die Bank. Wenn ein Kredit läuft, müssen Sie mit der Bank sprechen. Nur die Bank kann den aussteigenden Partner aus der Mithaftung entlassen, und sie ist dazu nicht verpflichtet. Klären Sie das, bevor Sie etwas unterschreiben. Zusätzlich kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, wenn der Kredit umgeschuldet wird.
Zweitens der Zeitpunkt. Erfolgt die Übertragung noch während der Trennung, also vor der rechtskräftigen Scheidung, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Danach werden in Sachsen 5,5 Prozent des Marktwertes fällig. Bei einem Haus für 400.000 Euro sind das 22.000 Euro.
Wer im Haus bleibt und es nicht selbst bewohnt, kann dem Ex-Partner ein Wohnrecht einräumen und die ortsübliche Miete verlangen. Im Unterhaltsrecht spielt dieser sogenannte Wohnvorteil eine Rolle.
Option 2: Die Kinder übernehmen (Schenkung)
Sie können die Immobilie auch auf die Kinder übertragen. Bei minderjährigen Kindern muss in der Regel das Familiengericht zustimmen, besonders wenn die Immobilie mit einem Kredit belastet ist. Wollen Sie nur Ihren eigenen Anteil verschenken, brauchen Sie zusätzlich das Einverständnis Ihres Ex-Partners.
Vorsicht: Mit dem Eigentum geht alles über, was dazugehört. Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen, Verkehrssicherungspflicht. Was als gut gemeintes Familienerbe gedacht ist, kann für ein junges erwachsenes Kind schnell zur finanziellen Belastung werden. Sprechen Sie offen darüber, bevor Sie zum Notar gehen.
Option 3: Geteilt nutzen (Realteilung)
Die Immobilie wird in zwei rechtlich getrennte Einheiten aufgeteilt. Jeder bekommt seinen eigenen Teil, geregelt über eine notarielle Teilungserklärung.
Das funktioniert nur, wenn das Haus baulich dafür geeignet ist. Eine Trennwand durchs Schlafzimmer reicht nicht. Sie brauchen abgeschlossene Wohneinheiten, also eigene Eingänge, eigene Versorgung, eigene Sanitäranlagen. Bei größeren Häusern oder Mehrfamilienhäusern ist das oft machbar. Bei einem kleinen Reihenhaus selten.
Rechnen Sie ehrlich: Architekt, Gutachter, Umbaukosten. Und überlegen Sie, ob Sie Ihren Ex-Partner wirklich täglich im Hausflur treffen wollen. Aus einem Rosenkrieg kann auf engem Raum schnell ein dauerhafter Nachbarschaftsstreit werden.
Option 4: Gemeinsam vermieten
Sie behalten das Haus zu zweit und vermieten es. Sinnvoll, wenn die Immobilie als Altersvorsorge weiterlaufen soll, wenn ein Verkauf zum aktuellen Preis nicht lohnt oder wenn Restschulden bleiben.
Diese Lösung setzt voraus, dass Sie als Ex-Paar geschäftsfähig miteinander bleiben können. Sie wählen gemeinsam die Mieter aus, koordinieren Reparaturen, erstellen die Nebenkostenabrechnung und stimmen Mieterhöhungen ab. Wenn beide Seiten das schaffen, ist es eine wirtschaftlich oft gute Variante. Wenn nicht, wird der Mieter zum Leidtragenden und der Streit eskaliert über jede Heizungsrechnung.
Option 5: Verkaufen und Erlös teilen
In der Praxis die häufigste Lösung. Ein halbierter Haushalt braucht meist weniger Wohnraum und weniger laufende Kosten. Mit zwei Gehältern ließ sich das Haus finanzieren, mit einem oft nicht mehr. Dazu kommen alle wiederkehrenden Entscheidungen, die Eigentum mit sich bringt: Sanierung, Heizung, Versicherung. Mit einem Verkauf zieht jeder einen klaren Schlussstrich und bekommt seinen Anteil ausgezahlt.
Wichtig: Nach dem Trennungsjahr kann jeder von beiden den Verkauf verlangen. Bleibt eine Einigung aus, ist auch eine gerichtliche Klärung möglich. Soweit sollte es nicht kommen.
Wenn Sie verkaufen, holen Sie sich einen neutralen Dritten dazu. Ein Makler bewertet die Immobilie sachlich, erstellt das Exposé, organisiert Besichtigungen und führt zum Notartermin. Beide Seiten haben die Sicherheit, dass keiner übervorteilt wird. Bei Bedarf erklären wir Ihnen den Ablauf beim Hausverkauf Schritt für Schritt.
Option 6: Letzter Ausweg (Teilungsversteigerung)
Wenn gar nichts mehr geht, kann jeder von Ihnen beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Das Vollstreckungsgericht versteigert die Immobilie dann öffentlich. Wie groß Ihr Miteigentumsanteil ist, spielt für den Antrag keine Rolle.
Wirtschaftlich ist das fast immer die schlechteste Variante. Ein Gutachter schätzt den Wert, das erste Gebot liegt typischerweise deutlich unter dem Marktwert. Bleiben nach dem Verkauf Schulden, haften beide weiter dafür.
Innerhalb von zwei Wochen kann gegen den Antrag Einspruch eingelegt werden, in der Regel über Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt. Eine Begründung kann sein, dass sich die Lebensverhältnisse der Kinder erheblich verschlechtern würden. Erkennt das Gericht den Einwand an, kann das Verfahren für sechs Monate ausgesetzt werden. Mehr nicht.
Aus dem Verkaufserlös werden zuerst Gerichts- und Sachverständigenkosten beglichen. Der Rest wird geteilt. Streiten Sie auch hier, entscheidet wieder das Gericht.
Die Teilungsversteigerung ist juristisch immer möglich, wirtschaftlich fast immer ein Verlustgeschäft.
Wer steht im Grundbuch?
Hier liegt der erste Hebel. Beim Hauskauf wird in den meisten Fällen jeder Ehepartner mit 50 Prozent ins Grundbuch eingetragen. Aus emotionalen Gründen verständlich, wirtschaftlich oft die schlechtere Variante.
Wenn nur einer eingetragen ist, gehört diesem das Haus auch nach der Scheidung. Der andere geht nicht leer aus, sondern bekommt seinen Anteil über den Zugewinnausgleich in Geld. Sie verlieren also keinen Cent, schaffen sich aber im Streitfall klarere Verhältnisse.
Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte steht, gehört ihm das Haus nach der Scheidung.
Sonderfall: Gehört das Haus oder das Grundstück bereits vor der Ehe einem der beiden, geht das Eigentum nicht automatisch auf den anderen über, auch nicht durch Heirat. Wird auf einem mitgebrachten Grundstück gemeinsam gebaut, bleibt der ursprüngliche Grundstückseigentümer Alleineigentümer des Hauses. Das gemeinsam investierte Geld wird beim Zugewinn berücksichtigt.
Das Trennungsjahr
Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr. Wichtig ist die vollständige Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Das geht auch in der gemeinsamen Wohnung, wenn Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich getrennt leben: getrennte Schlafzimmer, getrennte Finanzen, getrennte Haushaltsführung. Im Scheidungsantrag müssen Sie die Wohnverhältnisse angeben.
§ 1567 BGB
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
(2) Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
Wer darf während der Trennung im Haus wohnen?
Wenn beide bleiben wollen oder ein Auszug nicht ohne Weiteres möglich ist, gibt es einen Weg, das vorübergehend zu regeln. Das Familiengericht kann auf Antrag entscheiden, dass einer der beiden Partner die Wohnung allein nutzen darf. Vor allem dann, wenn es um den Schutz von Kindern geht oder es schwerwiegende Gründe gibt, die ein Zusammenleben unzumutbar machen.
Wichtig zu wissen: Wer in der Wohnung / dem Haus bleiben darf, ist nicht automatisch Eigentümer. Eigentum und Nutzungsrecht sind zwei verschiedene Dinge. Der Partner, der ausziehen muss, bleibt also weiter Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer und kann unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das ist eine Art Miete für die Zeit, in der er die eigene Immobilie nicht nutzen kann. Die Höhe orientiert sich an einer ortsüblichen Miete.
Diese Regelung gilt nur für das Trennungsjahr. Nach der rechtskräftigen Scheidung muss endgültig geklärt werden, wem die Wohnung / das Haus zugewiesen wird, sofern keine andere Lösung gefunden wurde.
Die Wohnungszuweisung ist ein rechtlich komplexes Thema mit vielen Einzelfallabhängigkeiten. Bevor Sie etwas beantragen oder Ihre Wohnsituation ändern, sollten Sie das mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen.
Der Immobilienkredit: Wer zahlt das Darlehen weiter?
Maßgeblich ist, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Banken verlangen bei einer Immobilienfinanzierung fast immer beide Unterschriften, weil das ihre Sicherheit erhöht.
Damit haften auch beide. Bleibt die Rate aus, kann die Bank die volle Summe von jedem von Ihnen einzeln einfordern. Diese Gesamtschuldnerhaftung gilt unabhängig davon, wer im Grundbuch steht. Das ist das sogenannte Außenverhältnis zur Bank.
Im Innenverhältnis zwischen Ihnen beiden wird über den Zugewinnausgleich abgerechnet:
- Anfangsvermögen: Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Eheschließung
- Endvermögen: Wert des Hauses zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags
Die Differenz wird halbiert und an den ausgleichsberechtigten Partner ausgezahlt.
Was beim Zugewinn oft übersehen wird: Auch Wertsteigerungen durch reine Marktentwicklung zählen mit. Wer eine Immobilie 2014 für 200.000 Euro gekauft hat und sie heute mit 400.000 Euro im Endvermögen ansetzt, hat einen Zugewinn von 200.000 Euro auf dieses Objekt. Davon steht dem Partner die Hälfte zu.
Häufige Fragen zur Immobilie bei Scheidung
Wer bekommt das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Der eingetragene Eigentümer. Der andere hat aber Anspruch auf finanzielle Beteiligung über den Zugewinnausgleich. Wirtschaftlich verliert er also nicht.
Wie wird die Haushälfte ausgezahlt?
Eine vereinfachte Faustformel hat sich in der Praxis eingebürgert: Marktwert minus Restschuld, geteilt durch zwei. Ein Beispiel: Bei einem Haus mit Marktwert 500.000 Euro und Restschuld 200.000 Euro ergibt das rechnerisch einen Eigenkapitalwert von 300.000 Euro, von dem rein rechnerisch die Hälfte, also 150.000 Euro, auf den ausziehenden Partner entfällt. Im Einzelfall sieht es selten so glatt aus. In die tatsächliche Auszahlung fließen unter anderem das Anfangs- und Endvermögen aus der Zugewinnberechnung, Vorfälligkeitsentschädigungen, Nutzungsentschädigungen und gegebenenfalls Sondertilgungen ein. Beide Seiten verhandeln deshalb in der Regel über den Marktwert und über die Berechnungsgrundlage. Ein neutrales Gutachten oder eine professionelle Immobilienbewertung bringt eine belastbare Zahl. Die rechtliche Endabrechnung gehört in die Hände einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Familienrecht.
Was passiert mit den Schulden auf dem Haus?
Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet weiter. Auch nach der Scheidung. Eine Scheidung löst keine Kreditverträge auf. Nur die Bank kann eine Partei aus der Haftung entlassen, und das tut sie selten freiwillig.
Kann ein Ehepartner allein das Haus verkaufen?
Nein, nicht solange beide im Grundbuch stehen. Für einen Verkauf braucht es die Zustimmung beider Eigentümer. Steht nur einer im Grundbuch, kann dieser allein verkaufen. Aber Achtung: Während der Ehe gilt § 1365 BGB. Wer sein gesamtes oder fast gesamtes Vermögen verkaufen will, braucht die Zustimmung des Ehepartners.
Wem gehört das Haus, wenn es vor der Ehe gekauft wurde?
Dem ursprünglichen Eigentümer. Eine Heirat ändert daran nichts. Wertsteigerungen während der Ehe können aber beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen.
Was passiert mit dem Haus während des Trennungsjahres?
Nichts automatisch. Sie können das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus verbringen, wenn Sie nachweisbar getrennt leben. Sie können auch einer ausziehen. Wer auszieht, behält in der Regel seinen Eigentumsanteil. Über eine Nutzungsentschädigung können Sie sich einigen oder vor Gericht streiten.
Kann ich verhindern, dass mein Ex-Partner die Teilungsversteigerung beantragt?
Erst einmal nicht. Jeder Miteigentümer hat das Recht dazu. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags kann Einspruch eingelegt werden, etwa zum Schutz der Kinder. Auch hier gilt: Über das Vorgehen entscheidet im Zweifel die Anwältin oder der Anwalt für Familienrecht. Das verschafft Ihnen bestenfalls sechs Monate Aufschub. Besser ist, vorher eine Einigung zu finden.
Wie lange dauert ein Hausverkauf bei einer Scheidung?
In Leipzig und Umgebung rechnen wir mit drei bis sechs Monaten vom ersten Termin bis zur Schlüsselübergabe, je nach Lage und Zustand. Mit professioneller Vermarktung geht es schneller, mit Streit zwischen den Ex-Partnern länger.
Scheidungsimmobilien in Leipzig: was bei uns vor Ort gilt
Leipzig ist seit Jahren ein aktiver Immobilienmarkt. Für Scheidungsverkäufe hat das zwei praktische Folgen.
Verkaufsdauer und Preisstabilität sind in den meisten Lagen vergleichsweise gut. Ein gepflegtes Haus oder eine sanierte Eigentumswohnung findet in begehrten Stadtteilen wie Schleußig, Gohlis-Süd, Plagwitz oder Stötteritz in der Regel innerhalb weniger Monate einen Käufer. In Randlagen oder bei sanierungsbedürftigen Objekten kann es länger dauern. Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler in Leipzig und Umgebung.
Realistischer Aufruf statt Wunschpreis. Gerade weil der Leipziger Markt aktiv ist, lohnt sich kein Versuchsballon. Wer zu hoch einsteigt und den Preis später senken muss, signalisiert Schwäche und schreckt seriöse Interessenten ab. Ein realistischer Startpreis bringt am Ende meist mehr ein.
Die größte Stolperfalle ist nicht der Markt, sondern die Kommunikation. Wer bei einem Scheidungsverkauf einen neutralen Dritten dabei hat, der mit beiden Ex-Partnern gleich spricht, Termine moderiert und das Exposé ohne Schuldzuweisungen erstellt, verkürzt die Verkaufsdauer deutlich. Wir kennen den Leipziger Markt seit über 35 Jahren und begleiten regelmäßig Verkäufe in Trennungs- und Scheidungssituationen.
Fazit
Die einfachste Konstellation: Nur einer steht im Grundbuch. Dann gehört diesem auch das Haus, der andere wird über den Zugewinn ausgezahlt. Stehen beide drin, läuft es auf eine von sechs Lösungen hinaus. In den meisten Fällen, die wir in Leipzig begleiten, ist der Verkauf am Ende die ruhigste Variante. Beide Seiten bekommen Geld in die Hand, niemand muss mit dem Ex-Partner weiter Eigentum verwalten, und die finanziellen Verhältnisse sind sauber. Was Sie auf jeden Fall vermeiden sollten: die Teilungsversteigerung. Sie ist juristisch der letzte Ausweg und wirtschaftlich fast immer ein Verlustgeschäft für beide Seiten.
Wenn Sie unsicher sind, welche Lösung zu Ihrer Situation passt, sprechen Sie früh mit einem neutralen Fachmann. Ein erfahrener Makler hilft Ihnen, den Marktwert sauber zu ermitteln, beide Parteien fair einzubinden und teure Fehler im Verkauf zu vermeiden.
Sie sind in Leipzig oder im Umland und wollen wissen, was Ihre Immobilie heute wert ist? Wir machen eine kostenfreie, marktnahe Einschätzung. Zur Immobilienbewertung.
Anwaltszwang und rechtliche Beratung
In Deutschland besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Spätestens für den Scheidungsantrag brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht. Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht in vielen Fällen ein gemeinsam beauftragter Anwalt für beide Seiten, das spart Kosten.
Dieser Artikel fasst zusammen, was wir als Immobilienmakler in Leipzig regelmäßig in Scheidungsverkäufen sehen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls sprechen Sie bitte mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht. Wir vermitteln auf Wunsch gerne Kontakte aus unserem Netzwerk in Leipzig.
Stand der Informationen: Juni 2026. Steuersätze und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Im Zweifel prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, was zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung gilt.
Über uns: Dieser Artikel wurde von Poschmann Immobilien erstellt. Wir sind seit über 35Jahren Immobilienmakler in Leipzig und begleiten regelmäßig Verkäufe im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.
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Danke für den Beitrag zur aussergerichtlichen Einigung bei einer Scheidung. Sehr gut geschrieben.
Danke für den spannenden Beitrag! Eine Scheidung ist nie angenehmn und es geht um so viel. Ausreichend Beratung ist da unverzichtbar und natürlich sollte schon vor der Ehe über mögliche Eventualitäten gesprochen werden.