Grundstück verkaufen in Leipzig
Beim Grundstücksverkauf entscheidet vor allem eine Frage über den Preis: Was darf auf dem Grundstück gebaut werden? Bebaubarkeit, Bodenrichtwert und Erschließung sind oft wichtiger als die reine Fläche. Wer diese Punkte kennt und belegen kann, verkauft schneller und zu besseren Konditionen.
Poschmann Immobilien verkauft seit über 35 Jahren Grundstücke in Leipzig und im Umland. Wir wissen, welche Flächen in welchen Lagen gefragt sind, wie das Baurecht den Wert beeinflusst und welche Käufer infrage kommen, von der privaten Bauherrenfamilie bis zum Bauträger. Den gesamten Ablauf übernehmen wir für Sie, von der Bewertung über die Vermarktung bis zum Notartermin. Dabei stehen Ihnen vom ersten Kontakt an feste Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Mittelpunkt steht eine ehrliche Beratung statt überzogener Versprechen. Wir nennen Ihnen einen realistischen Verkaufspreis für Ihr Grundstück, auch wenn dieser von Ihren Erwartungen abweicht. Gern lernen wir Sie in einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch kennen.
unverbindlich beraten lassen
Beim Grundstück entscheidet das Baurecht über den Wert. Wir klären, was möglich ist, bevor wir einen Preis nennen.
– Chris und Jürgen Poschmann, Gesellschafter
So läuft der Grundstücksverkauf in Leipzig ab
1.
Persönliches
Beratungsgespräch
Der erste Schritt zum erfolgreichen Grundstücksverkauf
Unverbindlich, diskret und kostenfrei: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche
Vor-Ort-Termin zur ersten Einschätzung Ihres Hauses und Ihrer Verkaufsziele
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an unter 0341 60 20 830
2.
Wertermittlung &
Vermarktung
Wir präsentieren Ihr Grundstück im besten Licht
Kostenfreie Wertermittlung auf Basis von Bodenrichtwert und Baurecht
Aussagekräftiges Exposé mit Lageplan und Bebauungsmöglichkeiten
Gezielte Ansprache passender Käufer, von Privatpersonen bis Bauträger
3.
Käufer &
Kaufabschluss
Wir begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe
Qualifizierung der Interessenten und Durchführung der Besichtigungen
Verhandlung des Verkaufspreises
Vorbereitung von Kaufabschlusses und Notartermin
Schlüsselübergabe
Den richtigen Verkaufspreis für Ihr Grundstück finden
Der Wert eines Grundstücks ergibt sich weniger aus der Fläche allein als aus der Frage, was darauf gebaut werden darf. Ein zu hoch angesetzter Preis führt dazu, dass das Grundstück lange am Markt verbleibt; ein zu niedriger bedeutet finanzielle Einbußen. Für die Preisfindung sind insbesondere folgende Faktoren maßgeblich:
- Bebaubarkeit: Ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, ergibt sich aus dem Bebauungsplan oder, wenn keiner besteht, aus der Umgebungsbebauung.
- Bodenrichtwert: Der amtliche Bodenrichtwert für die jeweilige Lage in Leipzig sowie in jeder anderen Stadt, dient als wichtige Orientierung für den Quadratmeterpreis.
- Lage: Stadtteil, Umgebung, Verkehrsanbindung und Nachbarschaft bestimmen die Nachfrage.
- Größe und Zuschnitt: Ein gut bebaubarer Zuschnitt ist mehr wert als eine reine Quadratmeterzahl; sehr große Grundstücke lassen sich unter Umständen teilen.
- Erschließung: Ob Strom, Wasser, Abwasser und eine befahrbare Straße vorhanden sind oder erst hergestellt werden müssen, wirkt sich deutlich auf den Preis aus.
- Bodenbeschaffenheit und Altlasten: Eventuelle Altlasten, Baumbestand oder schwieriger Baugrund können den Wert mindern.
Wie genau wir den Wert ermitteln, das Verfahren und die kostenlose Wertermittlung, erklären wir auf einer eigenen Seite. Wenn Sie zuerst wissen möchten, was Ihr Grundstück wert ist, starten Sie hier: Immobilienbewertung in Leipzig.
Baugrundstück, Bauerwartungsland oder Gartengrundstück verkaufen
Nicht jedes Grundstück ist gleich. Entscheidend ist der baurechtliche Status, denn er bestimmt, was auf der Fläche entstehen darf, und damit zugleich, welche Käufer infrage kommen und welcher Preis erzielbar ist. Zwischen einem voll erschlossenen Baugrundstück, einer Fläche mit ungewisser Bauperspektive und einem reinen Garten- oder Freizeitgrundstück liegen erhebliche Wertunterschiede. Eine ehrliche Einordnung dieses Status ist deshalb die Grundlage für jede seriöse Preisermittlung. Die drei häufigsten Fälle im Überblick:
Baugrundstück
verkaufen
Ein voll erschlossenes Baugrundstück mit gesichertem Baurecht ist am gefragtesten und erzielt in der Regel den höchsten Preis. Käufer sind private Bauherren ebenso wie Bauträger. Entscheidend für die Vermarktung sind ein klarer Nachweis der Bebaubarkeit und eine verständliche Darstellung dessen, was konkret gebaut werden darf.
Bauerwartungsland
verkaufen
Bauerwartungsland ist noch kein Bauland, lässt aber eine künftige Bebauung erwarten. Der Preis liegt zwischen Acker- oder Gartenland und voll erschlossenem Bauland und hängt stark davon ab, wie wahrscheinlich und wie zeitnah eine Baulandausweisung ist. Hier ist eine realistische Einordnung besonders wichtig, um weder Käufer abzuschrecken noch Wert zu verschenken.
Garten- und Freizeitgrundstück verkaufen
Garten-, Freizeit- oder Pachtgrundstücke richten sich an eine andere Käufergruppe, die das Grundstück zur Erholung oder Nutzung sucht. Bei verpachteten Flächen sind die bestehenden Pachtverträge zu berücksichtigen. Wir ordnen ein, welche Nutzung zulässig ist, und sprechen die passenden Interessenten gezielt an.
Grundstück teilen und verkaufen
Große Grundstücke lassen sich in vielen Fällen teilen und in mehreren Parzellen verkaufen. Das kann den Gesamterlös spürbar erhöhen, weil kleinere, bezahlbare Bauplätze für private Käufer oft leichter zu finanzieren und damit schneller zu vermarkten sind als eine einzelne, sehr große Fläche.
Voraussetzung ist, dass das Baurecht eine Teilung zulässt und die entstehenden Teilflächen sinnvoll bebaubar sind. Entscheidend ist dabei auch die Erschließung: Jede neue Parzelle benötigt eine gesicherte Zuwegung sowie Anschlüsse an Strom, Wasser und Abwasser. Lässt sich das nicht für alle Teilflächen lösen, ist eine Teilung wirtschaftlich oft nicht sinnvoll.
Eine Teilung erfordert eine amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und die anschließende Eintragung im Kataster und Grundbuch. Damit sind Zeit und Kosten verbunden, die sich nur rechnen, wenn der Mehrerlös sie übersteigt. Genau diese Abwägung treffen wir gemeinsam mit Ihnen: Wir prüfen, ob sich eine Teilung in Ihrem Fall lohnt, schätzen das Ergebnis realistisch ein und begleiten den gesamten Prozess.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Grundstücksverkauf
Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser der Verkauf. Gerade beim Grundstück geben sie Käufern die Sicherheit, dass die geplante Bebauung möglich ist. Diese Dokumente sollten Sie zusammenstellen:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte und amtlicher Lageplan
- Auszug aus dem Bebauungsplan oder eine Bauamtsauskunft zur Bebaubarkeit (zum Beispiel: eine Bauvoranfrage)
- Nachweise zur Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Zuwegung)
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bei verpachteten Flächen: bestehende Pachtverträge
Diese Aufstellung wirkt umfangreich. In der Praxis fehlt häufig das eine oder andere Dokument. Wir teilen Ihnen genau mit, welche Unterlagen benötigt werden, und unterstützen Sie bei der Beschaffung bei Ämtern und Behörden, etwa bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauamt.
Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf
Die Maklerprovision richtet sich nach dem Kaufpreis. Anders als bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt bei unbebauten Grundstücken keine gesetzlich vorgeschriebene Teilung der Provision; sie ist zwischen den Beteiligten frei verhandelbar. Was im konkreten Fall gilt, besprechen wir vorab transparent, bevor Sie sich festlegen.
Grundlage sind vor allem die Bebaubarkeit, der amtliche Bodenrichtwert für die Lage, die Größe und der Zuschnitt sowie der Erschließungsstand. Wir ermitteln auf dieser Basis einen marktgerechten Preis und erläutern Ihnen, wie er zustande kommt.
Ja. Liegt kein Bebauungsplan vor, richtet sich die Bebaubarkeit nach der vorhandenen Umgebungsbebauung oder das Grundstück gilt als Außenbereich mit eingeschränkter Bebaubarkeit. Wir klären den jeweiligen Status und stellen ihn für Käufer nachvollziehbar dar.
Bei Grundstücken greift die Spekulationsfrist von zehn Jahren. Da ein unbebautes Grundstück nicht selbst bewohnt werden kann, gilt die Ausnahme für selbst genutzte Immobilien hier nicht. Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, kann dieser steuerpflichtig sein. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Das kann sich lohnen, wenn das Baurecht eine Teilung zulässt und die Teilflächen sinnvoll bebaubar sind. Kleinere Bauplätze sind für private Käufer oft leichter erschwinglich, was den Gesamterlös erhöhen kann. Wir prüfen das für Ihr Grundstück und begleiten die nötige Vermessung.
Verkaufen Sie jetzt Ihr Grundstück mit uns!
Der erste Schritt ist ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter 0341 60 20 830.
Gern besichtigen wir Ihr Haus, beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Möglichkeiten.