Baukindergeld – Voraussetzungen und Informationen

Mangelt es an Eigenkapital, wird die Baufinanzierung teuer oder die Bank lehnt den Antrag direkt ab. Um diese Situation, unter der vor allem jüngere Familien mit Kindern leiden, zu verbessern, wurde 2018 bis Ende 2022 das sogenannte Baukindergeld eingeführt.

Viele Familien in Deutschland haben in den letzten Jahren erleben müssen, dass es schwerer geworden ist, sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Ein wesentlicher Grund besteht in den gestiegenen Immobilienpreisen, denn in manchen Städten kosten Häuser und Eigentumswohnungen über 30 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren (Siehe: Immobilienpreise in Leipzig). Zwar ist die Finanzierung aufgrund der niedrigen Bauzinsen oft sehr günstig, aber bei Weitem nicht für alle Kreditsuchenden.

Das KfW-Programm 300 löst das bisherige Baukindergeld ab, mit diesem können Familien einen zinsgünstigen Kredit bis zu 270.000 Euro erhalten. Sie müssen dabei allerdings hohe Energiestandards erfüllen.

Zusammenfassung: Worum handelte es sich beim Baukindergeld?

Das Baukindergeld war eine Förderung seitens des Bundes, die in erster Linie dazu dienen soll, dass sich Familien mit Kindern und keinem überdurchschnittlichen Einkommen wieder vermehrt Wohneigentum leisten können. Daher kann das Baukindergeld auch als Eigenkapital dienen, sodass die Chancen auf eine Kreditzusage der Bank steigen. Beantragt werden kann das Baukindergeld von allen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, welche die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Auf diese Grenzen und weitere Details zum Baukindergeld gehen wir in den folgenden Abschnitten unseres Beitrages noch näher ein. Eine Bedingung für den Erhalt des Baukindergeldes besteht zudem darin, dass es für privates Wohneigentum genutzt wird.

Somit sind insgesamt vom Antragsteller die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
  • Einkommensgrenzen werden eingehalten
  • Förderung wird für privates Wohneigentum genutzt

Wie hoch ist die staatliche Förderung für Familien?

Die Höhe des Baukindergeldes ist klar geregelt und für alle Familien, deren Antrag genehmigt wird, identisch. Es richtet sich also nicht etwa nach der Höhe des Einkommens, sondern pro Kind wird ein fester Betrag von 1.200 Euro gezahlt. Dass Familien unterschiedlich viel Baukindergeld erhalten, hängt dann ausschließlich mit der Anzahl der Kinder zusammen. Für zwei Kinder gibt es demnach 2.400 Euro im Jahr, für drei Kinder zahlt der Staat pro Jahr eine Förderung von insgesamt 3.600 Euro. Bei drei Kindern ist allerdings „Schluss“, sodass eine Familie mit beispielsweise vier Kindern ebenfalls „nur“ 3.600 Euro erhält. Gezahlt wird die Förderung für einen Zeitraum von zehn Jahren, sodass eine Familie (mit drei Kindern) maximal 36.000 Euro an Baukindergeld erhalten kann.

Welche Einkommensgrenzen sind vom Antragsteller zu beachten?

Wer Baukindergeld beantragen möchte, sollte dies nur tun, wenn er die Einkommensgrenze nicht überschreitet, denn sonst wird der Antrag direkt abgelehnt. Die Höhe der Einkommensgrenze, die das jährliche Bruttoeinkommen der Familie darstellt, richtet sich nach der Anzahl der Kinder, für die Baukindergeld gezahlt werden würde und staffelt sich wie folgt:

  • 90.000 Euro bei einem Kind
  • 105.000 Euro bei zwei Kindern
  • 120.000 Euro bei drei Kindern

Das jährliche Durchschnittseinkommen in Deutschland bewegt sich 2023 übrigens im Bereich von rund 53.700 Euro (Brutto), sodass die Einkommensgrenzen beim Baukindergeld recht hoch angesetzt sind.1

Damit soll gewährleistet werden, dass nicht nur Geringverdiener, sondern auch Familien mit einem mindestens durchschnittlichen Einkommen in den Genuss der Förderung kommen können.

In Leipzig liegt das Netto-Einkommen eines 3-Personen-Haushalts laut einer Bürgerumfrage2 2023 bei etwa 46.000 Euro.

Wie kann das Baukindergeld verwendet werden?

Die Verwendung des Baukindergeldes ist insofern zweckgebunden, als es sich um Eigenkapital für das eigene Heim handeln muss, also in der Regel für eine Baufinanzierung. Sie dürfen die staatliche Förderung also nicht nutzen, um zum Beispiel den Erwerb Ihres nächsten Autos zu finanzieren. Stattdessen kann das Baukindergeld – auch kalkulatorisch – in die Immobilienfinanzierung eingebunden werden. Der Vorteil besteht in dem Zusammenhang darin, dass die Bank als Kreditgeberin genau weiß, wie viel Baukindergeld in den kommenden zehn Jahren in Form von Eigenkapital vorhanden sein werden. Diese Tatsache ist wichtig, denn so kann der Betrag auf jeden Fall fest eingeplant werden.

Je nachdem, wie viele Kinder Sie haben und wie hoch Ihre Darlehenssumme beim Immobilienkredit ist, können durch das Baukindergeld Eigenkapitalquoten von teilweise bis zu 30 Prozent erreicht werden. Was diese im Detail bedeutet, soll das folgende Beispiel verdeutlichen:

  • Kaufpreis Immobilien +
    Kaufnebenkosten: 180.000 Euro
  • Eigenkapital Familie: 10.000 Euro
  • Baukindergeld für 2 Kinder und 10
    Jahre: 24.000 Euro
  • Darlehenssumme: 146.000 Euro
  • Eigenkapitalquote
    (Eigenkapital + Baukindergeld): knapp 19 Prozent

In diesem Fall hätte die Familie ohne Baukindergeld nur 10 Prozent Eigenkapital, was bei einem Gesamtfinanzierungsbedarf von 180.000 Euro nur rund sechs Prozent wäre. Daraus würden entweder recht hohe Darlehenszinsen resultieren oder die Bank würde den Antrag auf einen Kredit direkt ablehnen. Mit Baukindergeld jedoch steigt die Eigenkapitalquote auf fast 20 Prozent, was Banken sehr positiv bewerten. Dadurch wird der Kredit deutlich günstiger werden und die Chance auf eine positive Kreditentscheidung steigt ebenfalls.

Darlehensrate muss auf jeden Fall gut tragbar sein

Das Baukindergeld ist für viele Familien zwar eine wichtige finanzielle Hilfe, kann unter Umständen aber auch dazu verleiten, einen Immobilienkredit aufzunehmen, den man sich eigentlich gar nicht leisten kann. Natürlich kann es – trotz staatlicher Förderung – sein, dass das gewünschte Haus einfach zu teuer ist oder Sie sich die angedachte Darlehensrate aus anderen Gründen nicht leisten können. Daher ist es wichtig, dass die Finanzierung auf einer stabilen Basis steht und Sie sich nicht nur auf das Baukindergeld verlassen. Es ist sinnvoll, dass Sie eine gut tragbare Darlehensrate wählen, die nicht das gesamte frei verfügbare Einkommen ausschöpft.

Beträgt ihr monatlich frei zur Verfügung stehendes Einkommen zum Beispiel 1.100 Euro, sollte die Darlehensrate für den Immobilienkredit nicht höher als 800 bis 900 Euro sein. Dann haben Sie immer noch ein monatlicher Puffer von 200 bis 300 Euro für unvorhergesehene Ausgaben, ohne dass die Finanzierung gefährdet wird.

Baukindergeld beantragen

Der Zuschuss wird im KfW-Zuschussportal beantragt, nachdem Sie in Ihr Wohneigentum eingezogen sind.

Nachdem Sie den Antrag erstellt haben, wird Ihnen eine Bestätigung gesendet. Mit dieser müssen Sie ihre Identität bestätigen und die Einhaltung der Förderbedingungen nachweisen. Hierfür müssen die Nachweise im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden. Sobald diese geprüft wurden, erhalten sie die Auszahlungen.

Baukindergeld Zuschuss 424

Baukindergeld Nachfolger: KfW-Programm 300

Das KfW-Programm 300, offiziell bekannt als „Wohneigentum für Familien – Neubau“, unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Bau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Eigenheims. Gefördert werden Neubauten und Erstkäufe von selbstgenutzten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen in Deutschland, die bestimmte energetische Standards erfüllen.

Fördervoraussetzungen:

  • Einkommensgrenze: Das jährliche (zu versteuernde) Haushalts­einkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Kinder im Haushalt: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben.
  • Selbstnutzung: Die geförderte Immobilie muss als Hauptwohnsitz selbst genutzt werden.
  • Erstimmobilie: Es darf keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland im Besitz sein.

Förderstufen:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Erfüllt die Effizienzhaus-Stufe 40, die Anforderungen an Treibhausgasemissionen gemäß „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien muss das Gebäude das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Premium“ besitzen.

Konditionen:

  • Kredithöchstbetrag: Je nach Förderstufe zwischen 170.000 und 270.000 Euro.
  • Zinssätze und Laufzeiten: Attraktive Konditionen mit verschiedenen Laufzeitoptionen. (Als Beispiel wird folgendes angegeben: Zinsbeispiel für einen Kredit über 170.000 Euro: 1,41 % p.a. Sollzins und 1,42 % effektiver Jahres­zins bei 25 Jahren Laufzeit, einem tilgungs­freien Anlauf­jahr und 10 Jahren Zins­bindung.)

1. Annuitätendarlehen

Hier zahlen Sie zunächst nur die Zinsen (tilgungsfreie Anlaufzeit), bevor dann gleichbleibende monatliche Raten anfallen. Die Konditionen sind abhängig von der gewählten Laufzeit und Zinsbindung:

  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit (10 Jahre Zinsbindung): 0,29 % Sollzins p.a.
  • 11 bis 25 Jahre Laufzeit (10 Jahre Zinsbindung): 1,41 % Sollzins p.a.
  • 11 bis 25 Jahre Laufzeit (20 Jahre Zinsbindung): 2,72 % Sollzins p.a.
  • 26 bis 35 Jahre Laufzeit (10 Jahre Zinsbindung): 1,58 % Sollzins p.a.
  • 26 bis 35 Jahre Laufzeit (20 Jahre Zinsbindung): 3,17 % Sollzins p.a.

2. Endfälliges Darlehen

Hier zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den gesamten Kreditbetrag auf einmal zurück. Die Konditionen:

  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit: 1,68 % Sollzins p.a.

Kredithöhe – abhängig von Förderstufe und Kinderzahl

Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Effizienz des Hauses, der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren und dem Haushaltseinkommen.

Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ gelten folgende Höchstbeträge:

  • 1–2 Kinder: 170.000 €
  • 3–4 Kinder: 200.000 €
  • Ab 5 Kindern: 220.000 €

Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (noch nachhaltiger):

  • 1–2 Kinder: 220.000 €
  • 3–4 Kinder: 250.000 €
  • Ab 5 Kindern: 270.000 €

Auszahlung und Rückzahlung

  • Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt – wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten. Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
  • Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an.
  • Eine vorzeitige vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings mit Vorfälligkeitsentschädigung. Teilrückzahlungen sind nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Zinssätze und weitere Details direkt bei der KfW oder auf deren Website eingesehen werden sollten. Es ist empfehlenswert, vor Antragstellung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Weitere mögliche Förderungen ausloten

Trotzdem das Baukindergeld eine sehr interessante und wichtige Förderung ist, sollten Sie noch weitere Möglichkeiten ausloten, die es im Zusammenhang mit dem Vermögensaufbau und einem Eigenheim gibt. So können Sie nämlich oftmals noch mehr staatliche „Geschenke“ nutzen. Infrage kommen vor allem die folgenden Förderungsarten, die – zum Beispiel durch Wohnriester oder einen Bausparvertrag – ebenfalls mit dem Wohneigentum kombiniert werden können:

  • Riester-Rente
  • Wohnbauprämie
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • KfW-Darlehen

Mit diesen Zulagen und Förderungen können Sie Ihr Vorhaben optimieren, denn zum Beispiel das Baukindergeld für zwei Kinder und Riester-Zulagen in Kombination können einen jährlichen Förderbetrag von über 3.000 Euro ausmachen.

Fehlt lediglich die passende Immobilie, aber dabei helfen wir Ihnen ja weiter, als Immobilienmakler für Leipzig 😉

  1. Statista.de: Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern¹ in Deutschland von 1991 bis 2023 ↩︎
  2. Statistik Leipzig: Persönliches und Haushaltsnettoeinkommen ↩︎

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