So funktioniert die Umkehrhypothek!
Sie haben sich die Entscheidung des Hauskaufs damals gründlich überlegt. Die eigene Immobilie gilt als hervorragende Altersvorsorge. Sie sparen Mietzahlungen und haben mehr Geld von Ihrer gesetzlichen Rente übrig. Zudem handelt es sich beim eigenen Haus oder der Eigentumswohnung um einen Sachwert, der sich zum Beispiel durch Wertbeständigkeit und Inflationsschutz auszeichnet. Ein Manko gibt es bei einer Immobilie als Altersvorsorge jedoch: Sie können nicht direkt Geld aus dem Objekt ziehen. An dieser Stelle setzt die sogenannte Immobilienrente an.
Eigene Immobilie als Altersvorsorge ohne Rentenauszahlung
Eine klassische private Altersvorsorge basiert auf dem Prinzip des Ansparens. Sie erwirtschaften eine gewisse Kapitalsumme, die im Rentenalter zur Auszahlung kommt. Das angesparte Guthaben erhalten Sie im Zuge eines Rentenplans in regelmäßige Auszahlungen. Meist wird ein monatlicher Zyklus vereinbart, mit dem Sie bestenfalls Ihre Versorgungslücke schließen.
Falls Sie über eine eigene Immobilie verfügen, besitzen Sie einen Sachwert. Dieser Sachwert besitzt einen gewissen Gegenwert, allerdings handelt es sich dabei nicht um Guthaben. Sie können durch die schuldenfreie Wohnimmobilie die Miete einsparen und somit eine hohe Ausgabe im Alter einsparen. Allerdings fließt aus dem Sachwert Immobilie kein regelmäßiges Geld, welches Sie beispielsweise für Ihre Lebenshaltungskosten nutzen könnten. Benötigen Sie allerdings zusätzliche finanzielle Mittel, kann die Immobilienrente behilflich sein.
„Sie sparen zwar die Miete, ignorieren aber oft, dass eine Immobilie gebundenes Vermögen ist, das keinen Ertrag bringt, sondern Geld kostet: Alle 20 Jahre ist im Schnitt eine neue Heizung fällig oder eine andere große Reparatur.“
Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) sagt der FAZ
Worum handelt es sich bei der Immobilienrente?
Mit der Immobilienrente erzielen Sie regelmäßige Erträge. Oftmals wird statt von der Immobilienrente von einer Umkehrhypothek gesprochen. Die Immobilienrente funktioniert dabei ähnlich dem folgenden Schema:
- Sie nehmen eine Hypothek bzw. Grundschuld auf Ihr schuldenfreies Haus auf
- Sie erhalten einen Darlehensbetrag
- Aus der Kapitalsumme heraus werden monatliche Rentenzahlungen generiert
- Sie dürfen weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen
- Während der Laufzeit erfolgt weder eine Zins- noch Tilgungszahlung
Diese aufgelisteten Punkte verdeutlichen bereits gut, was eigentlich hinter der Immobilienrente bzw. der Umkehrhypothek steckt. Sie nehmen auf Ihre schuldenfreie Immobilie eine Hypothek auf und erhalten im Gegenzug ein Darlehen. Von diesem Geld können Sie regelmäßig, in der Regel monatlich, einen gewissen Betrag als zusätzliche Rente entnehmen.
Durch welche Eigenschaften zeichnen die Immobilienrente aus?
Gebundenes Kapital wird zu einem regelmäßigen Einkommen umgewandelt. Klar, dass dieser Vorteil eng mit einem Nachteil verknüpft ist. Einige Aspekte wollen wir aufzeigen.
In der Zusammenfassung sind es die folgenden Eigenschaften und Merkmale, durch die sich die Umkehrhypothek und somit auch die Immobilienrente auszeichnen kann:
- Keine Tilgung der Hypothek während der Laufzeit
- Keine Zinszahlung während der Laufzeit
- Darlehenssumme meistens maximal 30 Prozent des Immobilienwertes
- Vergleichsweise hoher Darlehenszins
Die beiden letztgenannten Merkmale lässt die Umkehrhypothek wenig attraktiv erscheinen. Sie erhalten maximal 30 Prozent des Gegenwertes Ihrer Immobilie überhaupt als Hypothekendarlehen ausgezahlt. Und die Umkehrhypothek ist relativ teuer. Während der Baukredit aktuell um ein Prozent veranschlagt wird, bewegen sich die durchschnittlichen Zinssätze bei der Umkehrhypothek umgerechnet zwischen sieben bis acht Prozent pro Jahr.
Somit besteht der wesentliche Vorteil der Immobilienrente tatsächlich nur darin, dass Sie Ihre Immobilie in aktiver Weise verwerten können. Monatlich einen Betrag erhalten. Zudem dürfen Sie bis an Ihr Lebensende weiterhin in Ihrem Haus wohnen.
Immobilienrente: was geschieht nach dem Tod des Eigentümers?
Betroffene beziehen bis zu Ihrem Ableben ein regelmäßiges Einkommen und dürfen in der eigenen Immobilie wohnen. Was aber passiert, nachdem der Immobilieneigentümer gestorben ist? In der Praxis gibt es die folgenden zwei Möglichkeiten:
- Kinder bzw. Erben des Verstorbenen, zahlen Immobilienkredit nebst Zinsen zurück
- Immobilie wird seitens des Anbieters der Umkehrhypothek verwertet
Die Erben erhalten bei der Immobilienrente die Option, das Hypothekendarlehen zu tilgen und somit Eigentümer der Immobilie zu bleiben beziehungsweise zu werden. Falls die Erben jedoch keine ausreichenden finanziellen Mittel besitzen oder das Haus nicht kaufen möchten, wird die Immobilie veräußert. Vom Gegenwert tilgt der Anbieter der Umkehrhypothek die Darlehenssumme und vereinnahmet die vereinbarten Zinsen.
Gibt es Alternativen zur Immobilienrente?
Diese Frage müssen Sie selbst beantworten 😉 Stehen Ihnen, neben der gesetzlichen Rente, Mittel zur Verfügung die liquidierbar sind? Wertgegenstände, wie Schmuck, Bilder und Antiquitäten oder Aktien und Sparbücher können als private Altersversorge gelten.
Ansonsten sind die Alternativen begrenzt. Sie könnten die Immobilie direkt verkaufen oder zumindest Teile vermieten.
Normales Hypothekendarlehen in der Regel nicht realistisch
Die schuldenfreie Immobilie mit einer gewöhnlichen Grundschuld zu belasten, klingt zunächst plausibel. Allerdings scheitert die Aufnahme eines Hypotehkendarlehens zumeist an den Banken. Viele Finanzinstitute legen ein Höchstalter fest. Dieses liegt häufig zwischen 65 bis 75 Jahre.
Teil des Hauses vermieten als möglicher Ausweg
Für manche Rentner kann ein Ausweg und damit eine Alternative zur Umkehrhypothek darin bestehen, ein oder zwei Zimmer im eigenen Haus zu vermieten. Natürlich funktioniert dies nur, wenn ausreichend Räume zur Verfügung stehen.
Eine Senioren-WG kann ein modernes Lebenskonzept darstellen, aber für diese Art des Wohnens, müssen Sie aufgeschlossen sein.
Bei aufkommenden Fragen stellen Sie diese gern an Ihren Immobilienmakler aus Leipzig. Poschmann Immobilien
Antworten auf typische Fragen
Eigentümer eines Hauses ab einem Lebensalter von etwa 65 Jahren, mit Eintritt in die Rente.
Grundsätzlich können alle Immobilien verrentet werden. Einige Anbieter fordern einen Mindestwert, andere schließen das Bestehen einer Restschuld aus.
Verkaufsmodell = Käufer wird Eigentümer
Kreditmodell = Rentenbezieher bleibt Eigentümer
Alles ist Verhandlungssache und hängt stark vom jeweiligen Anbieter an. Daher sollten Sie sich vor einem Abschluss etwaige Fragen beantworten lassen.
Einige Anbieter zahlen dem Wohnberechtigten weiterhin 75% der vereinbarten Miete. Hierbei werden die Bewirtschaftungskosten pauschal abgezogen
Andere Anbieter zahlen den Einmalbetrag aus, der vorher definiert wurde.
In diesem Fall wird das Wohnrecht ausgesetzt. Verschiedene Klauseln können die Erben im Falle eines frühzeitigen Ablebens begünstigen:
- Auszahlung einer vereinbarten Summe der fiktiven Miete
- offene Rentenbeträge der Zeitrente werden ausgezahlt
- garantierte Mindestlaufzeit der Leibrentenzahlung geht auf die Erben über
- Rückzahlungswerte des Wohnrechts können an die Erben geleistet werden
Zumeist muss der Verkäufer nur Kleinreparaturen und Nebenkosten selbst tragen. Andere Verpflichtungen gehen an den Käufer der Immobilie über.
Je nach Verträgen, kann vereinbart sein, dass der Wohnberechtigte die Instandhaltungskosten tragen muss.
Häufig wird vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbesteuer zahlt.
Ein sehr informativer Beitrag. Hat mir sehr geholfen. Vielen, vielen Dank!